AKTUELL: Nachstehend findet Ihr den Satzungsvorschlag.
Die Vereinsgründung findet voraussichtlich am MONTAG den 8.Dezember um 19:00Uhr im Pfarrheim Niederschlettenbach statt. Einladung folgt!
Satzung des Vereins zur Förderung der ärztlichen Versorgung im Dahner Felsenland e.V.
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „Verein zur Förderung der ärztlichen Versorgung im Dahner Felsenland e.V.“.
Er hat seinen Sitz in Niederschlettenbach.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO).
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
- Unterstützung bei der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten (z. B. durch Beratung, Vernetzung, Infrastrukturhilfe)
- Organisation von Informationsveranstaltungen und Fortbildungen
- Förderung von telemedizinischen Angeboten zur Verbesserung der Versorgung
- Kooperation mit Kommunen, Kliniken und Kassenärztlicher Vereinigung
- Initiierung von Gesundheitsprojekten (z. B. mobile Praxen, Gesundheitskioske)
- Bereitstellung von Wohnraum oder Praxisräumen für medizinisches Personal
- Öffentlichkeitsarbeit zur Attraktivitätssteigerung der Region für medizinisches Fachpersonal
§3 Selbstlosigkeit
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
§4 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
§5 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
Die Mitgliedschaft wird durch schriftlichen Antrag und Aufnahmebeschluss des Vorstands erworben.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
§6 Beiträge
Die Mitgliederversammlung beschließt über Höhe und Fälligkeit der Beiträge.
§7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen: Vorsitz, Stellvertretung, Kassenführung.
Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt.
Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich.
§9 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
Sie beschließt über Satzungsänderungen, Beitragsordnung und die Entlastung des Vorstands.
§10 Satzungsänderung
Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
